Sicherheiten bei Hypothekendarlehen

Wie im Kreditbereich allgemein üblich, ist es auch bei einem Hypothekendarlehen so, dass der Kreditnehmer an den Kreditgeber eine Sicherheit stellt. Aufgrund der oftmals hohen Summen bei Hypothekendarlehen ist die Absicherung für die Bank hier natürlich besonders wichtig und damit unverzichtbar für eine Kreditvergabe.

Sind bei anderen Kreditarten oftmals Sicherheiten wie Bürgschaften oder das Verpfänden von Wertpapieren üblich, so kommt im Rahmen des Hypothekendarlehens im Grunde nur die Eintragung einer Grundschuld beziehungsweise einer Hypothek zu Gunsten der kreditgebenden Bank in Frage.

Durch Eintragung der Grundschuld zu Gunsten der Bank und zu Lasten des Kreditnehmers im Grundbuch, bleibt das finanzierte Grundstück beziehungsweise die Immobilie so lange im Eigentum der Bank, bis das Hypothekendarlehen vollständig getilgt ist.

Kann der Kunde aus verschiedenen Gründen die Kreditraten nicht mehr bezahlen, hat die Bank nach einer bestimmten Zeit das Recht, die gestellte Sicherheit insoweit zu verwerten, dass sie eine Zwangsversteigerung der Immobilie durchführt, um aus dem Verkaufserlös zumindest einen Teil des vergebenden Hypothekendarlehens zurück zu erhalten.

Das Hypothekendarlehen darf durch die Grundschuld allerdings auch nicht "übersichert" sein, d.h., es ist nicht rechtens, dass die Bank beispielsweise eine Grundschuld von 200.000 Euro eingetragen haben möchte, wenn die Kreditaufnahme aus dem Hypothekendarlehen nur 150.000 Euro beträgt. Hierauf sollten Bankkunden bei der Eintragung einer Grundschuld beziehungsweise einer Hypothek achten.

Informationen zu Hypothekendarlehen Konditionen

» Hypothekendarlehen Konditionen