Staatliche Förderung beim Hauskauf
In aller Regel muss der Hauskauf durch eine Bank finanziert werden. In den Vorgesprächen mit dem finanzierenden Institut werden vor Abschluss des Kaufvertrages grobe Richtlinien der Finanzierung besprochen. Hierzu gehört auch, ob und welche Möglichkeiten es gibt, staatliche Förderungen für den Hauskauf zu erhalten.Da die bekannteste staatliche Förderung - die Eigenheimzulage - seit 2006 nicht mehr gewährt wird, fördert der Staat den Erwerb einer Immobilie nur begrenzt beziehungsweise nur in bestimmten Fällen. Finanziert man das Objekt durch einen Bausparvertrag, kann der Käufer mit seiner Einkommensteuererklärung die Wohnungsbauprämie beantragen, die dann auf diesen Vertrag gezahlt wird. Allerdings erhält er diese Prämie nur dann, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Zudem ist die Prämie zu gering, als dass man von einer wirklichen staatlichen Förderung der Immobilie sprechen kann.
Erwirbt man allerdings eine Immobilie, die man renovieren muss (z.B. Wärmedämmung, neue Fenster, etc.), gibt es Förderprogramme des Staates. Zwar wird kein Geld verschenkt, aber es gibt zinsgünstige Darlehen, z.B. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Richtig Geld sparen kann man beim Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie. Da bietet der Staat neben zinsgünstigen Darlehen bei der Renovierung besondere Abschreibungsmöglichkeiten über die Steuererklärung. Demgegenüber sollte man bei einem solchen Objekt allerdings bedenken, dass man bei der Renovierung einer denkmalgeschützten Immobilie an bestimmte Auflagen der Denkmalbehörde gebunden ist.